Wer

kann einen Antrag stellen?

Anträge können alle Familien stellen, die im Bereich Bremen Mitte / Östliche Vorstadt wohnen oder deren Kinder hier eine öffentliche Schule besuchen. Die Zuschüsse werden jeweils für ein Schuljahr vergeben. 

 

 

* Antragstellung für das Schuljahr 2023/24: bis Juni 2024

 

Wenn Sie nicht in unser Einzugsgebiet fallen, finden Sie hier einige weitere Anlaufstellen für Unterstützung.


Wir beraten und unterstützen Sie gerne – 

verschwiegen und unbürokratisch. 

Rufen Sie uns einfach an

oder schreiben Sie uns!



Wie

wir arbeiten

Ganz unbürokratisch können Sie sich mündlich oder schriftlich an die Bildungsbrücke wenden. Alle Anträge werden verschwiegen behandelt. Niemand muss sich mit Einzelquittungen abquälen, wir vergeben pauschale Zuschüsse je nach Klassenstufe. Darüber entscheidet ein Vertrauensrat, zu dem Mitglieder der Ev. Friedensgemeinde, der St. Petri Domgemeinde, der Beiräte Mitte / Östliche Vorstadt, des „Hauses der Familie Mitte“ und gewählte Einzelpersonen gehören.


Was

sollte der Antrag enthalten?

Der Antrag auf Unterstützung durch die Bildungsbrücke kann formlos und jederzeit während des laufenden Schuljahres gestellt werden.

 

Wichtig sind für uns folgende Informationen:

  1. Name, Klassenstufe und Schule der zu fördernden Schülerinnen bzw. Schüler
  2. Ihre Kontaktdaten und Bankverbindung
  3. Ein Nachweis über staatliche Unterstützungsleistung
    (z.B. ALG II / ergänzendes ALG II / Wohngeld / Sozialgeld / Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz...).
    Es reicht eine Kopie des Deckblattes
    oder
    Angaben zum monatlichen Netto-Einkommen Ihrer Familie
    (inkl. Unterhaltszahlungen und Kindergeld).
Download
Merkzettel Antrag Bildungsbrücke.pdf
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Bei Fragen wenden Sie sich gerne vertraulich an Neele Umbach

Evangelische Friedensgemeinde

Telefon: 0421 - 78 401 

info@bildungsbruecke-viertel.de

 



oder nutzen Sie unser Formular.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.